9. Wie kann die Öffentlichkeit gegen Handlungen und Unterlassungen vorgehen, die gegen Umweltrecht verstoßen (Art 9/3 der Konvention)?

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich (2001; Heft 145; S. 123-143)
Ort / Verlag / Datum:Wien : Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, 2001
Erscheinungsjahr:2001
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich (2001; Heft 145; S. 123-143)