Vertrauen verbindet

Ab fünf begünstigt behinderten Mitarbeiter:innen kann eine Behindertenvertrauens?person gewählt werden. Sie fördert inklusives Arbeiten im Betrieb – vor allem aber ist sie wichtige Ansprechperson für Menschen mit Behinderungen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: Arbeit und Wirtschaft : AW (78)
VerfasserIn: Mayer, Stefan
Ort / Verlag / Datum:Wien : Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, 2024
Erscheinungsjahr:2024
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.8
Online-Zugang:Volltext
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