Vertrauen verbindet
Ab fünf begünstigt behinderten Mitarbeiter:innen kann eine Behindertenvertrauens?person gewählt werden. Sie fördert inklusives Arbeiten im Betrieb – vor allem aber ist sie wichtige Ansprechperson für Menschen mit Behinderungen.
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Arbeit und Wirtschaft : AW
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Wien : Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, 2024 |
Erscheinungsjahr: | 2024 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.8
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Online-Zugang: | Volltext Bild |
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