Zur Abgrenzung von Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft im Lichte der jüngsten EuGH-Judikatur

Der EuGH hat in der jüngsten Vergangenheit zahlreiche Entscheidungen zu Bereitschaftsdiensten getroffen. Ausgehend von der Entscheidung Matzak im Jahr 2018 hat der EuGH seine Rsp dahingehend erweitert, dass Bereitschaftsdienste auch dann als Arbeitszeit qualifiziert werden können, wenn diese nicht a...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: Das Recht der Arbeit : DRdA (72)
VerfasserIn: Warter, Johannes
Ort / Verlag / Datum:Wien : Bundeskammer, 2022
Erscheinungsjahr:2022
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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Das Recht der Arbeit : DRdA (72)