112 Für den Anspruch auf Waisenpension muss auch bei einem Blinden die Erwerbsunfähigkeit konkret festgestellt werden

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Veröffentlicht in: DRdAinfas : aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht (2021; Heft 3; S. 217-218)
VerfasserIn: Zhang, Pia Andrea
Ort / Verlag / Datum:Wien : Verl. des Österr. Gewerkschaftsbundes, 2021
Erscheinungsjahr:2021
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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