43 Bei der Ausübung meherer Tätigkeiten in einem Monat liegt Schwerarbeit erst dann vor, wenn beide Tätigkeiten jeweils Schwerarbeit darstellen.
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DRdAinfas : aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht
(2021; Heft 1; S. 49-50)
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Ort / Verlag / Datum: | Wien : Verl. des Österr. Gewerkschaftsbundes, 2021 |
Erscheinungsjahr: | 2021 |
Sprache: | Deutsch |
Online-Zugang: | Volltext Bild |
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Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
DRdAinfas : aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht (2021; Heft 1; S. 49-50)
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