23 Ob eine Ausbildung im Inland oder im Ausland vorliegt, hängt vom faktischen Aufenthaltsort während der Ausbildung ab – keine Rahmenfristerstreckung durch Ausbildungszeiten im Ausland bei Prüfung der großen Anwartschaft gem § 12 Abs 4 AlVG
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DRdAinfas : aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht
(2019; Heft 1; S. 32-33)
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Ort / Verlag / Datum: | 2019 |
Erscheinungsjahr: | 2019 |
Sprache: | Deutsch |
Online-Zugang: | Volltext Bild |
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