23 Ob eine Ausbildung im Inland oder im Ausland vorliegt, hängt vom faktischen Aufenthaltsort während der Ausbildung ab – keine Rahmenfristerstreckung durch Ausbildungszeiten im Ausland bei Prüfung der großen Anwartschaft gem § 12 Abs 4 AlVG

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Veröffentlicht in: DRdAinfas : aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht (2019; Heft 1; S. 32-33)
VerfasserIn: Zechner, Regina
Ort / Verlag / Datum:2019
Erscheinungsjahr:2019
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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