205 Die sechsmonatige Ausschlussfrist des § 56 Abs 6 Oö LVBG gilt auch für Abfertigungsansprüche – der Fristenlauf beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs

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Veröffentlicht in: DRdAinfas : aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht (2016; Heft 6; S. 336-337)
VerfasserIn: Chlestil, Martina
Ort / Verlag / Datum:2016
Erscheinungsjahr:2016
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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