157 Einseitige Reduktion der Arbeitszeit durch einen gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser ist kein triftiger Grund, die Auflösung des Dienstverhältnisses in der Probezeit nachzusehen, so dass eine vierwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes verhängt werden kann

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: DRdAinfas : aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht (2015; Heft 4; S. 201-202)
VerfasserIn: Sdoutz, Birgit
Ort / Verlag / Datum:2015
Erscheinungsjahr:2015
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Inhalt:Text
Medientyp:Computer
Datenträger:Online