157 Einseitige Reduktion der Arbeitszeit durch einen gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser ist kein triftiger Grund, die Auflösung des Dienstverhältnisses in der Probezeit nachzusehen, so dass eine vierwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes verhängt werden kann
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DRdAinfas : aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht
(2015; Heft 4; S. 201-202)
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Ort / Verlag / Datum: | 2015 |
Erscheinungsjahr: | 2015 |
Sprache: | Deutsch |
Online-Zugang: | Volltext Bild |
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Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
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Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Inhalt: | Text |
Medientyp: | Computer |
Datenträger: | Online |