157 Einseitige Reduktion der Arbeitszeit durch einen gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser ist kein triftiger Grund, die Auflösung des Dienstverhältnisses in der Probezeit nachzusehen, so dass eine vierwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes verhängt werden kann

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Veröffentlicht in: DRdAinfas : aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht (2015; Heft 4; S. 201-202)
VerfasserIn: Sdoutz, Birgit
Ort / Verlag / Datum:2015
Erscheinungsjahr:2015
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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