Kürzer arbeiten nach dem Krankenstand

Seit 1. Juli gilt das Gesetz zur Wiedereingliederungsteilzeit. Es ermöglicht eine kürzere Arbeitszeit nach längerer Erkrankung. Die Krankenversicherung ersetzt einen Teil des Entgeltverlustes.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: Gesunde Arbeit (2017; Heft 3; S. 33)
VerfasserIn: Koberwein, Isabel
Ort / Verlag / Datum:2017
Erscheinungsjahr:2017
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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