Kürzer arbeiten nach dem Krankenstand
Seit 1. Juli gilt das Gesetz zur Wiedereingliederungsteilzeit. Es ermöglicht eine kürzere Arbeitszeit nach längerer Erkrankung. Die Krankenversicherung ersetzt einen Teil des Entgeltverlustes.
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Gesunde Arbeit
(2017; Heft 3; S. 33)
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Ort / Verlag / Datum: | 2017 |
Erscheinungsjahr: | 2017 |
Sprache: | Deutsch |
Online-Zugang: | Volltext Bild |
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