Bürokratische Elemente der Gesetzgebungstechnik und Verbesserungen: Alternativen

Klarstellungen sollen nicht in den einzelnen Spezialgesetzen erfolgen, sondern 'konzentriert' in einem allgemeinen, übergeordneten Gesetz. Entbürokratisierung der Änderungshinweise in Gesetzen. Änderungshinweise und Informationen sollen in Form von Fussnoten angebracht werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Verwaltungsarchiv (77(1986)Nr.3 S.285-297)
VerfasserIn: Opfermann, Wilhelm
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.134 Gesetzgebung
351.9 Verwaltungsrecht
35.07 Verwaltung, öffentliche
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Klarstellungen sollen nicht in den einzelnen Spezialgesetzen erfolgen, sondern 'konzentriert' in einem allgemeinen, übergeordneten Gesetz. Entbürokratisierung der Änderungshinweise in Gesetzen. Änderungshinweise und Informationen sollen in Form von Fussnoten angebracht werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog