Bürokratische Elemente der Gesetzgebungstechnik und Verbesserungen: Alternativen
Klarstellungen sollen nicht in den einzelnen Spezialgesetzen erfolgen, sondern 'konzentriert' in einem allgemeinen, übergeordneten Gesetz. Entbürokratisierung der Änderungshinweise in Gesetzen. Änderungshinweise und Informationen sollen in Form von Fussnoten angebracht werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Verwaltungsarchiv (77(1986)Nr.3 S.285-297)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.07.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.134 Gesetzgebung
351.9 Verwaltungsrecht 35.07 Verwaltung, öffentliche |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Klarstellungen sollen nicht in den einzelnen Spezialgesetzen erfolgen, sondern 'konzentriert' in einem allgemeinen, übergeordneten Gesetz. Entbürokratisierung der Änderungshinweise in Gesetzen. Änderungshinweise und Informationen sollen in Form von Fussnoten angebracht werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |