Bürokratische Elemente der Gesetzgebungstechnik und Verbesserungen: Alternativen

Klarstellungen sollen nicht in den einzelnen Spezialgesetzen erfolgen, sondern 'konzentriert' in einem allgemeinen, übergeordneten Gesetz. Entbürokratisierung der Änderungshinweise in Gesetzen. Änderungshinweise und Informationen sollen in Form von Fussnoten angebracht werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Verwaltungsarchiv (77(1986)Nr.3 S.285-297)
VerfasserIn: Opfermann, Wilhelm
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.07.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.134 Gesetzgebung
351.9 Verwaltungsrecht
35.07 Verwaltung, öffentliche
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 340.134 Gesetzgebung Dokument Nr. D-017799 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage