Rechtsvergleichung in der deutschen Rechtsprechung

Bei Auslandsbezug sind Fälle notwendiger Rechtsvergleichung und freiwilliger Rechtsvergleichung herausgearbeitet. Bei Fällen ohne Auslandsbezug wird sie nur ausnahmsweise angewandt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (50(1986)Nr.3-4 S.610-630)
VerfasserIn: Drobnig, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.05 Rechtsvergleichung
341.9 Kollisionsrecht
340.131 Rechtsstaat
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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