Tarifverträge betriebsverfassungsrechtlichen Inhalts

Tarifautonomie kann in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten die Betriebsverfassung nicht übersteigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht (17(1986)Nr.2 S.131-155)
VerfasserIn: Beuthien, Volker
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Tarifverträge
331.152 Betriebsrat
331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
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