Die Haftung des Gesellschaftererben nach 139 HGB

Das HGB bietet dem Erben verschiedene Wahlrechte (über Annahme oder Ablehnung der Erbschaft hinaus) und enthält in 139 Abs.4 haftungsrechtliche Konsequenzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (150(1986)Nr.2 S.193-221)
VerfasserIn: Emmerich, Volker
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
347.7 Handelsrecht
347.65/.68 Erbrecht
347.56 Haftpflicht, berufliche
347.72 Gesellschaftsrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das HGB bietet dem Erben verschiedene Wahlrechte (über Annahme oder Ablehnung der Erbschaft hinaus) und enthält in 139 Abs.4 haftungsrechtliche Konsequenzen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog