Die Haftung des Gesellschaftererben nach 139 HGB
Das HGB bietet dem Erben verschiedene Wahlrechte (über Annahme oder Ablehnung der Erbschaft hinaus) und enthält in 139 Abs.4 haftungsrechtliche Konsequenzen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (150(1986)Nr.2 S.193-221)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.016 Unternehmerwechsel
347.7 Handelsrecht 347.65/.68 Erbrecht 347.56 Haftpflicht, berufliche 347.72 Gesellschaftsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das HGB bietet dem Erben verschiedene Wahlrechte (über Annahme oder Ablehnung der Erbschaft hinaus) und enthält in 139 Abs.4 haftungsrechtliche Konsequenzen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |