Die Haftung des Gesellschaftererben nach 139 HGB
Das HGB bietet dem Erben verschiedene Wahlrechte (über Annahme oder Ablehnung der Erbschaft hinaus) und enthält in 139 Abs.4 haftungsrechtliche Konsequenzen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (150(1986)Nr.2 S.193-221)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 04.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.016 Unternehmerwechsel
347.7 Handelsrecht 347.65/.68 Erbrecht 347.56 Haftpflicht, berufliche 347.72 Gesellschaftsrecht |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 65.016 Unternehmerwechsel | Dokument Nr. D-016864 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |