Die Haftung des Gesellschaftererben nach 139 HGB

Das HGB bietet dem Erben verschiedene Wahlrechte (über Annahme oder Ablehnung der Erbschaft hinaus) und enthält in 139 Abs.4 haftungsrechtliche Konsequenzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (150(1986)Nr.2 S.193-221)
VerfasserIn: Emmerich, Volker
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
347.7 Handelsrecht
347.65/.68 Erbrecht
347.56 Haftpflicht, berufliche
347.72 Gesellschaftsrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 65.016 Unternehmerwechsel Dokument Nr. D-016864 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage