Arbeitsvertrag und Rundfunkfreiheit bei programmgestaltenden Mitarbeitern
Die Grundrechte schliessen nicht die Ausübung des Direktionsrechtes bezüglich Aufgabenzuweisung in einzelnen Bereichen aus. Das Direktionsrecht hat nach den Grundsätzen der Rundfunkfreiheit den Vorrang.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht (17(1986)Nr.1 S.19-71)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11F Mitarbeiter, freie
342.727 Meinungsfreiheit 351.751 Medienrecht 654.19 Rundfunk 331.116 Arbeitsverträge 342.7 Grundrechte 658.114.8 Tendenzbetriebe |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.11F Mitarbeiter, freie | Dokument Nr. D-016809 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |