Reichweite des Urheberrechts im Arbeitsverhältnis untypischer Urheber

In vielen Arbeitsverhältnissen werden urheberrechtlich relevante Leistungen erbracht (Planungsentwürfe, Korrespondenzmuster, Organisationspläne u. a.). Der Arbeitnehmer-Urheber wird vom Urheberrechtsgesetz ungenügend geschützt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht (16(1985)Nr.4, S.451-467)
VerfasserIn: Zöllner, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
331.147 Vorschlagswesen, betriebliches
331.116 Arbeitsverträge
351.83 Arbeitsrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht Dokument Nr. D-016341 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage