Hotel-Video: Antikritische Bemerkungen zu Dittrich und M. Walter

In der Feldkirch-Entscheidung vom 25.6.1974 hat der OGH die Anwendung des aufführungsrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs ausdrücklich abgelehnt. Daher ist eine genehmigungspflichtige Drahtfunksendung nur bei Übermittlungen an eine 'breitere Öffentlichkeit' gegeben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (34(1984)Nr.5, S.113-124)
VerfasserIn: Hügel, Hans F
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
380.8 Fremdenverkehr
621.397 Videoband
380.8 Hotel
654.19 Fernsehen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:In der Feldkirch-Entscheidung vom 25.6.1974 hat der OGH die Anwendung des aufführungsrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs ausdrücklich abgelehnt. Daher ist eine genehmigungspflichtige Drahtfunksendung nur bei Übermittlungen an eine 'breitere Öffentlichkeit' gegeben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog