Hotel-Video: Antikritische Bemerkungen zu Dittrich und M. Walter
In der Feldkirch-Entscheidung vom 25.6.1974 hat der OGH die Anwendung des aufführungsrechtlichen Öffentlichkeitsbegriffs ausdrücklich abgelehnt. Daher ist eine genehmigungspflichtige Drahtfunksendung nur bei Übermittlungen an eine 'breitere Öffentlichkeit' gegeben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (34(1984)Nr.5, S.113-124)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
380.8 Fremdenverkehr 621.397 Videoband 380.8 Hotel 654.19 Fernsehen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht | Dokument Nr. D-016182 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |