Die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer aufgrund der Kommissionsvorschläge der Strukturrichtlinie und der Richtlinie über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer

Die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer am Entscheidungsprozess des Unternehmers mussten durch diese Richtlinien einheitlich festgelegt werden, um Wettbewerbsvorteile einzelner Länder zu vermeiden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (14(1985)Nr.4, S.567-593)
VerfasserIn: Pipkorn, Jörn
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
341.241 Abkommen, internationale
340.132 Rechtsangleichung
341.176 EG
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