Massnahmen der österreichischen Krankenversicherung zur Beeinflussung der Arzneimittelpreise
Für die Aufnahme in das Spezialitätenverzeichnis der Krankenversicherung spielt der Preis des Heilmittels eine entscheidende Rolle. In der Regel wird davon ausgegangen, dass das wirkungsgleiche Präparat nur dann in das Spezialitätenverzeichnis aufgenommen wird, wenn es billiger ist als das bereits i...
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Veröffentlicht in: | Internationale Revue für soziale Sicherheit (28(1985)Nr.2, S.190-211)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 10.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.42 Krankenversicherung (SV)
615 Heilmittel 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 338.5 Preisbildung 351.773 Heilmittelgesetz 614.23 Ärzte 338.45:661.12 Industrie, pharmazeutische 336.2.026 Steuerbelastung 659.1 Werbung 614.27 Apotheken 614.35 Heilmittelüberwachung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.42 Krankenversicherung (SV) | Dokument Nr. D-016084 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |