Massnahmen der österreichischen Krankenversicherung zur Beeinflussung der Arzneimittelpreise

Für die Aufnahme in das Spezialitätenverzeichnis der Krankenversicherung spielt der Preis des Heilmittels eine entscheidende Rolle. In der Regel wird davon ausgegangen, dass das wirkungsgleiche Präparat nur dann in das Spezialitätenverzeichnis aufgenommen wird, wenn es billiger ist als das bereits i...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Internationale Revue für soziale Sicherheit (28(1985)Nr.2, S.190-211)
VerfasserIn: Brooks, Robert
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
615 Heilmittel
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
338.5 Preisbildung
351.773 Heilmittelgesetz
614.23 Ärzte
338.45:661.12 Industrie, pharmazeutische
336.2.026 Steuerbelastung
659.1 Werbung
614.27 Apotheken
614.35 Heilmittelüberwachung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.42 Krankenversicherung (SV) Dokument Nr. D-016084 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage