Chancengleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt

Quotierungsregelungen im öffentlichen Dienst sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Aber auch eine perfekte Antidiskriminierungsgesetzgebung mit Quoten und sonstigen Förderungsmassnahmen bewirken nur langsame Veränderungen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Demokratie und Recht (13(1985)Nr.3, S.319-334)
VerfasserIn: Raasch, Sibylle
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
342.722 Gleichheit: Grundrechte
396.5 Frauenarbeit
301.16 Gesellschaftspolitik
347.513 Schadenersatz
301.172 Diskriminierung
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
USA
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Beschreibung
Zusammenfassung:Quotierungsregelungen im öffentlichen Dienst sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Aber auch eine perfekte Antidiskriminierungsgesetzgebung mit Quoten und sonstigen Förderungsmassnahmen bewirken nur langsame Veränderungen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog