Chancengleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt
Quotierungsregelungen im öffentlichen Dienst sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Aber auch eine perfekte Antidiskriminierungsgesetzgebung mit Quoten und sonstigen Förderungsmassnahmen bewirken nur langsame Veränderungen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Demokratie und Recht (13(1985)Nr.3, S.319-334)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frauen: Gleichberechtigung
342.722 Gleichheit: Grundrechte 396.5 Frauenarbeit 301.16 Gesellschaftspolitik 347.513 Schadenersatz 301.172 Diskriminierung 342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | BRD
USA |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Quotierungsregelungen im öffentlichen Dienst sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Aber auch eine perfekte Antidiskriminierungsgesetzgebung mit Quoten und sonstigen Förderungsmassnahmen bewirken nur langsame Veränderungen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |