Chancengleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt

Quotierungsregelungen im öffentlichen Dienst sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Aber auch eine perfekte Antidiskriminierungsgesetzgebung mit Quoten und sonstigen Förderungsmassnahmen bewirken nur langsame Veränderungen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Demokratie und Recht (13(1985)Nr.3, S.319-334)
VerfasserIn: Raasch, Sibylle
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
342.722 Gleichheit: Grundrechte
396.5 Frauenarbeit
301.16 Gesellschaftspolitik
347.513 Schadenersatz
301.172 Diskriminierung
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
USA
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Ablageschlagwort: 396.1 Frauen: Gleichberechtigung Dokument Nr. D-016006 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage