Betriebsbedingte Kündigung und Kurzarbeitergeld

Der Arbeitgeber ist nicht gezwungen zur Vermeidung von Kündigungen auf Kurzarbeit überzugehen. Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht gem.Par.87 Abs 1 Nr.3 BetrverfG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht (12(1985)Nr.2, S.249-267)
VerfasserIn: Denck, Johannes
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.614 Kurzarbeit
331.135 Kündigungsschutz
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. D-015959 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage