Betriebsbedingte Kündigung und Kurzarbeitergeld
Der Arbeitgeber ist nicht gezwungen zur Vermeidung von Kündigungen auf Kurzarbeit überzugehen. Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht gem.Par.87 Abs 1 Nr.3 BetrverfG.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht (12(1985)Nr.2, S.249-267)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) 331.614 Kurzarbeit 331.135 Kündigungsschutz 331.15 Betriebsverfassung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. D-015959 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |