Der Vorbehalt des Gesetzes und die grundrechtlichen Gesetzesvorbehalte

Das Bundesverfassungsgericht hat im Hinblick auf den Grundsatz der Normklarheit und auf das Prinzip der Gesetzmässigkeit der Verwaltung verlangt, dass die dem Staat zukommenden Rechtssphären nicht den Ermessen der Verwaltungsbehörden überlassen werden. Der Autor empfiehlt eine gesetzesunmittelbare...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (12(1985)Nr.11, S.277-297)
VerfasserIn: Rottmann, Frank
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 18.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Grundrechte
340.131 Rechtsstaat
35.07 Verwaltung, öffentliche
340.134 Gesetzgebung
342 Verfassungsrecht
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 342.7 Grundrechte Dokument Nr. D-015889 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage