Erfahrungen mit der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle
Das Instrument der Normenkontrolle gem. 47 VwGO hat sich bewährt. Sinnvoll wäre es aber, die Vorlagepflicht an das BVerwG bei Grundsatzvorlage und Divergenzvorlage um eine Nichtvorlagebeschwerde der Beteiligten zu ergänzen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (100(1985)Nr.9, S.469-481)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 05.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.991 Verwaltungsgerichtshof
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 340.134 Gesetzgebung 342.33 Gewaltenteilung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Das Instrument der Normenkontrolle gem. 47 VwGO hat sich bewährt. Sinnvoll wäre es aber, die Vorlagepflicht an das BVerwG bei Grundsatzvorlage und Divergenzvorlage um eine Nichtvorlagebeschwerde der Beteiligten zu ergänzen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |