Erfahrungen mit der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle

Das Instrument der Normenkontrolle gem. 47 VwGO hat sich bewährt. Sinnvoll wäre es aber, die Vorlagepflicht an das BVerwG bei Grundsatzvorlage und Divergenzvorlage um eine Nichtvorlagebeschwerde der Beteiligten zu ergänzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (100(1985)Nr.9, S.469-481)
VerfasserIn: Stüer, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.991 Verwaltungsgerichtshof
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
340.134 Gesetzgebung
342.33 Gewaltenteilung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Instrument der Normenkontrolle gem. 47 VwGO hat sich bewährt. Sinnvoll wäre es aber, die Vorlagepflicht an das BVerwG bei Grundsatzvorlage und Divergenzvorlage um eine Nichtvorlagebeschwerde der Beteiligten zu ergänzen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog