Erfahrungen mit der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle

Das Instrument der Normenkontrolle gem. 47 VwGO hat sich bewährt. Sinnvoll wäre es aber, die Vorlagepflicht an das BVerwG bei Grundsatzvorlage und Divergenzvorlage um eine Nichtvorlagebeschwerde der Beteiligten zu ergänzen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (100(1985)Nr.9, S.469-481)
VerfasserIn: Stüer, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.991 Verwaltungsgerichtshof
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
340.134 Gesetzgebung
342.33 Gewaltenteilung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.991 Verwaltungsgerichtshof Dokument Nr. D-015864 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage