Rechtsstaat und Verwaltung

Das Verhältnis von Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch die Überprüfung von Ermessensbescheiden der Verwaltungsbehörden und durch den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz im besonderen Gewaltverhältnis bestimmt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Verwaltungsarchiv (76(1985)Nr.2, S.129-157)
VerfasserIn: Ule, C H
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.07 Verwaltung, öffentliche
351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit
340.131 Rechtsstaat
342.7 Grundgesetz, Bonner
35.081.71 Beamtenrecht
351.95 Verwaltungsverfahren
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein