Rechtsstaat und Verwaltung

Das Verhältnis von Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch die Überprüfung von Ermessensbescheiden der Verwaltungsbehörden und durch den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz im besonderen Gewaltverhältnis bestimmt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Verwaltungsarchiv (76(1985)Nr.2, S.129-157)
VerfasserIn: Ule, C H
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.07 Verwaltung, öffentliche
351.95 Verwaltungsgerichtsbarkeit
340.131 Rechtsstaat
342.7 Grundgesetz, Bonner
35.081.71 Beamtenrecht
351.95 Verwaltungsverfahren
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 35.07 Verwaltung, öffentliche Dokument Nr. D-015855 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage