Auswirkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention auf das österreichische Zivilrecht
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Grundrechte 'staatsgerichtet' sind und den Privatrechtsgeber unmittelbar binden. Diese Bindung ist nicht rein negativ, sondern falls Grundrechte zur Realisierung des Schutzes auch privaten Eingriffen gegenüber geschützt werden müssen, besteht di...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (107(1985)Nr.5/6, S.142-155)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
347 Privatrecht 342.7 Menschenrechte 342.7 Grundrechte 341.241 Abkommen, internationale 341 Recht, internationales 340.148 Recht, nationales |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 341.231 Menschenrechtskonvention, internationale | Dokument Nr. D-015836 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |