Schlichten statt Richten?

Schlichtungsverfahren bieten gewisse Vorteile und sind als Ergänzung zur Justiz zu begrüssen. Sie können aber keine durchgreifende Entlastung der Justiz bringen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (40(1985)Nr.6, S.261-271)
VerfasserIn: Prutting, Hanns
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Schlichtungskommissionen
347.918 Schiedswesen
347.9 Prozessverfahren
342.722 Zugang zum Recht
347.998.74 Einigungsämter
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.998 Schlichtungskommissionen Dokument Nr. D-015835 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage