Schlichten statt Richten?
Schlichtungsverfahren bieten gewisse Vorteile und sind als Ergänzung zur Justiz zu begrüssen. Sie können aber keine durchgreifende Entlastung der Justiz bringen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (40(1985)Nr.6, S.261-271)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 15.03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998 Schlichtungskommissionen
347.918 Schiedswesen 347.9 Prozessverfahren 342.722 Zugang zum Recht 347.998.74 Einigungsämter |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.998 Schlichtungskommissionen | Dokument Nr. D-015835 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |