Die Gehaltsexekution bei unbekanntem Arbeitgeber gemäss 294a EO
Durch die Zivilverfahrensnovelle 1983 wird die Lohnpfändung auch ermöglicht, wenn dem betreibenden Gläubiger der Arbeitgeber des Verpflichteten nicht bekannt ist. Nennt der Verpflichtete nicht den Arbeitgeber, so hat das Exekutionsgericht über Antrag des betreibenden Gläubigers Beugehaft zu verhänge...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (40(1985)Nr.11, S.325-336)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 31.05.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.212 Lohnpfändung
347.952 Exekution, gerichtliche 347.952 Exekutionsrecht |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.212 Lohnpfändung | Dokument Nr. D-015730 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |