Die Gehaltsexekution bei unbekanntem Arbeitgeber gemäss 294a EO

Durch die Zivilverfahrensnovelle 1983 wird die Lohnpfändung auch ermöglicht, wenn dem betreibenden Gläubiger der Arbeitgeber des Verpflichteten nicht bekannt ist. Nennt der Verpflichtete nicht den Arbeitgeber, so hat das Exekutionsgericht über Antrag des betreibenden Gläubigers Beugehaft zu verhänge...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (40(1985)Nr.11, S.325-336)
VerfasserIn: Konecny, Andreas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 31.05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.212 Lohnpfändung
347.952 Exekution, gerichtliche
347.952 Exekutionsrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.212 Lohnpfändung Dokument Nr. D-015730 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage