Vorruhestand und Sozialversicherung
Das Vorruhestandsgesetz verfolgt das Ziel, die allgemeine Beschäftigungssituation dadurch zu verbessern, dass älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit geboten wird, bereits mit Vollendung des 58. Lebensjahres auszuscheiden. Als Anreiz dafür wird vom bisherigen Arbeitgeber ein Vorruhestandsgeld gezahlt....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Sozialversicherung (40(1985)Nr.5, S.121-125)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 05.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Frühpension
368.4 Sozialversicherung 331.6 Arbeitsmarktpolitik 331.13 Altersgrenze 368.02 Versicherungsrecht 368.43 Pensionsversicherung (SV) 331.116 Tarifverträge 331.142 Nebenerwerb 351.83 Gesetzgebung, soziale 331.81 Arbeitszeitverkürzung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Frühpension | Dokument Nr. D-015720 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |