Vorruhestand und Sozialversicherung

Das Vorruhestandsgesetz verfolgt das Ziel, die allgemeine Beschäftigungssituation dadurch zu verbessern, dass älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit geboten wird, bereits mit Vollendung des 58. Lebensjahres auszuscheiden. Als Anreiz dafür wird vom bisherigen Arbeitgeber ein Vorruhestandsgeld gezahlt....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialversicherung (40(1985)Nr.5, S.121-125)
VerfasserIn: Wolf, Hansdieter
Blümler, Manfred
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Frühpension
368.4 Sozialversicherung
331.6 Arbeitsmarktpolitik
331.13 Altersgrenze
368.02 Versicherungsrecht
368.43 Pensionsversicherung (SV)
331.116 Tarifverträge
331.142 Nebenerwerb
351.83 Gesetzgebung, soziale
331.81 Arbeitszeitverkürzung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Exemplare / Bindeeinheiten

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Ablageschlagwort: 331.13 Frühpension Dokument Nr. D-015720 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage