'Ziviler Ungehorsam' im demokratischen Rechtsstaat

Im pluralistischen Rechtsstaat ist jede legale, gewaltfreie Opposition gestattet und auch notwendig. In der äussersten Situation der Verfassungsgefährdung ist das Recht auf Widerstand durch Verfassung und Naturrecht verbürgt. Aber 'ziviler Ungehorsam' verstösst gegen die Legalität, ist Rec...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (39(1984)Nr.6, S.249-262)
VerfasserIn: Karpen, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 16.03.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.131 Rechtsstaat
342.7 Grundrechte
342 Verfassungsrecht
342.727 Meinungsfreiheit
321.7 Demokratie
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 340.131 Rechtsstaat Dokument Nr. D-015365 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage