Gesetzwerdung und Fraueninteressen am Beispiel des Gleichbehandlungsgesetzes
Dem Gleichbehandlungsgesetz kommt nur Symbolfunktion zu. 'Seine eigentliche Leistung besteht, nicht in einer wesentlichen Verbesserung der Lage der Frau, sondern in der Vermeidung von Konflikten, die sich aus den Widersprüchen zwischen der Benachteiligung der Frau und den Arbeitgebern und den I...
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Veröffentlicht in: | Österr Zeitschrift für Politikwissenschaft (13(1984)Nr.4, S.443-456)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 396.1 Frauen: Gleichberechtigung
351.83 Gesetzgebung, soziale 396.5 Frauenarbeit 321 Wissenschaft, politische 061.1:331 AK 331.881 ÖGB 323.382 Sozialpartnerschaft 061.25 Verbände 304 Sozialpolitik |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Beschreibung: | Graphiken |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dem Gleichbehandlungsgesetz kommt nur Symbolfunktion zu. 'Seine eigentliche Leistung besteht, nicht in einer wesentlichen Verbesserung der Lage der Frau, sondern in der Vermeidung von Konflikten, die sich aus den Widersprüchen zwischen der Benachteiligung der Frau und den Arbeitgebern und den Interessen der Frauen selber entwickeln könnten (...) Weder die Arbeitgeber noch die Führung der Arbeitnehmervertretung scheinen ein Interesse an einer tatsächlichen Aufhebung der Ungleichbehandlung zu haben'. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |