Gesetzwerdung und Fraueninteressen am Beispiel des Gleichbehandlungsgesetzes

Dem Gleichbehandlungsgesetz kommt nur Symbolfunktion zu. 'Seine eigentliche Leistung besteht, nicht in einer wesentlichen Verbesserung der Lage der Frau, sondern in der Vermeidung von Konflikten, die sich aus den Widersprüchen zwischen der Benachteiligung der Frau und den Arbeitgebern und den I...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Zeitschrift für Politikwissenschaft (13(1984)Nr.4, S.443-456)
VerfasserIn: Pircher, Erika
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
351.83 Gesetzgebung, soziale
396.5 Frauenarbeit
321 Wissenschaft, politische
061.1:331 AK
331.881 ÖGB
323.382 Sozialpartnerschaft
061.25 Verbände
304 Sozialpolitik
Region:Österreich
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Beschreibung:Graphiken
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Ablageschlagwort: 396.1 Frauen: Gleichberechtigung Dokument Nr. D-014858 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage