Weitere 3 Jahre Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken

Die aufgrund der Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken bei der Entgegennahme von Geldern und über die Handhabung des Bankgeheimnisses geschaffene Schiedskommission gibt einen Überblick über ihre Entscheidungspraxis. Das seit der Vereinbarung aus 1982 geltende Verfahrensrecht ist erläuter...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaft und Recht (36(1984)Nr.3, S.157-174)
VerfasserIn: Meyer, Lorenz
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Banken
347.918 Schiedswesen
336.77 Kreditwesen
336.719 Bankgeheimnis
343.359 Steuerhinterziehung
336.717 Bankgeschäfte
Region:Schweiz
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Ablageschlagwort: 336.71 Banken Dokument Nr. D-014280 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage