Weitere 3 Jahre Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken
Die aufgrund der Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken bei der Entgegennahme von Geldern und über die Handhabung des Bankgeheimnisses geschaffene Schiedskommission gibt einen Überblick über ihre Entscheidungspraxis. Das seit der Vereinbarung aus 1982 geltende Verfahrensrecht ist erläuter...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wirtschaft und Recht (36(1984)Nr.3, S.157-174)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.71 Banken
347.918 Schiedswesen 336.77 Kreditwesen 336.719 Bankgeheimnis 343.359 Steuerhinterziehung 336.717 Bankgeschäfte |
Region: | Schweiz
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.71 Banken | Dokument Nr. D-014280 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |