Gedanken zur arbeitsgerichtlichen Güteverhandlung
Die gem. 54 Abs.1 Arbeitsgerichtsgesetz vorgesehene Güteverhandlung unterliegt der Disposition der Parteien. Lehnen diese eine derartige Verhandlung ab, muss der Vorsitzende die mündliche Verhandlung von streitigen Verfahren beginnen. Bei Nichterscheinen einer Partei wird die Güteverhandlung nicht v...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht (15(1984)Nr.3, S.337-380)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998 Arbeitsgericht
347.9 Prozessverfahren 347.9 Zivilprozessordnung 347.998 Schlichtungskommissionen 342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.998 Arbeitsgericht | Dokument Nr. D-014277 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |