Gedanken zur arbeitsgerichtlichen Güteverhandlung

Die gem. 54 Abs.1 Arbeitsgerichtsgesetz vorgesehene Güteverhandlung unterliegt der Disposition der Parteien. Lehnen diese eine derartige Verhandlung ab, muss der Vorsitzende die mündliche Verhandlung von streitigen Verfahren beginnen. Bei Nichterscheinen einer Partei wird die Güteverhandlung nicht v...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht (15(1984)Nr.3, S.337-380)
VerfasserIn: Venrooy, Gerd Ivan
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
347.9 Prozessverfahren
347.9 Zivilprozessordnung
347.998 Schlichtungskommissionen
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.998 Arbeitsgericht Dokument Nr. D-014277 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage