Zur betriebsbedingten Kündigung

Bei Reform des Kündigungsschutzgesetzes sollte die Frage einer Abfindung überlegt werden. Die Interessenabwägung hat sich an Art.12 GG zu orientieren. Der Richter kann den unternehmerischen Entscheidungsprozess nun teilweise prüfen. Das dringende betriebliche Erfordernis muss einer Weiterbeschäftigu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht (15(1984)Nr.3, S.295-336)
VerfasserIn: Hofmann, Paul
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
347.513 Schadenersatz
658.114.5 Konzerne
347.9 Prozessverfahren
347.998 Arbeitsgericht
331.6 Arbeitsmarktpolitik
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. D-014276 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage