Zur betriebsbedingten Kündigung
Bei Reform des Kündigungsschutzgesetzes sollte die Frage einer Abfindung überlegt werden. Die Interessenabwägung hat sich an Art.12 GG zu orientieren. Der Richter kann den unternehmerischen Entscheidungsprozess nun teilweise prüfen. Das dringende betriebliche Erfordernis muss einer Weiterbeschäftigu...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht (15(1984)Nr.3, S.295-336)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz 347.513 Schadenersatz 658.114.5 Konzerne 347.9 Prozessverfahren 347.998 Arbeitsgericht 331.6 Arbeitsmarktpolitik |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. D-014276 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |