Komponist, Musikverleger und Verwertungsgesellschaft
Der Verlagsvertrag ist ein Vertrag sui generis, der Verleger ist nicht Arbeitgeber des Komponisten. Gegen Art II Abs 6 UrhG Nov.1980 bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Die Verteilung der Einnahmen erfolgt bei Verwertungsgesellschaften auf Vertragsbasis.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtsvergleichung (24(1983)Nr.4, S.250-269)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
78.071 Musiker 347.788 Verlagsverträge 347.72 Gesellschaftsrecht 347.4 Vertragsrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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