Komponist, Musikverleger und Verwertungsgesellschaft

Der Verlagsvertrag ist ein Vertrag sui generis, der Verleger ist nicht Arbeitgeber des Komponisten. Gegen Art II Abs 6 UrhG Nov.1980 bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Die Verteilung der Einnahmen erfolgt bei Verwertungsgesellschaften auf Vertragsbasis.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtsvergleichung (24(1983)Nr.4, S.250-269)
VerfasserIn: Juranek, Johann
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
78.071 Musiker
347.788 Verlagsverträge
347.72 Gesellschaftsrecht
347.4 Vertragsrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht Dokument Nr. D-013976 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage