Die Stellung der laesio enormis im Vertragsrecht
Die Anfechtung wegen laesio enormis kann nur geltend gemacht werden, wenn sich die Verkürzung schon aus dem Vertragsinhalt ergibt. Sie wirkt auch sachenrechtlich ex tune. Die geforderte Unkenntnis des wahren Wertes ist als Motivirrtum anzusehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (205(1983)Nr.15/16, S.410-420)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.08.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.4 Vertragsrecht
347 Privatrecht 347.513 Schadenersatz |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.4 Vertragsrecht | Dokument Nr. D-013813 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |