Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse bei für nichtig erklärter Ehe : Eine Replik

Als Replik zu Martin Schauer wird festgestellt, dass die Aufteilungsregeln des 31 und 81 ff Ehegesetz für sämtliche Fälle der Nichtigerklärung der Ehe gelten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (39(1984)Nr.11, S.281-289)
VerfasserIn: Dullinger, Silvia
Kerschner, Ferdinand
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.627 Ehescheidung
347.62 Eherecht
347.21 Güterrecht
34(091) Rechtsgeschichte
347 Privatrecht
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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