Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse bei für nichtig erklärter Ehe : Eine Replik
Als Replik zu Martin Schauer wird festgestellt, dass die Aufteilungsregeln des 31 und 81 ff Ehegesetz für sämtliche Fälle der Nichtigerklärung der Ehe gelten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (39(1984)Nr.11, S.281-289)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.627 Ehescheidung
347.62 Eherecht 347.21 Güterrecht 34(091) Rechtsgeschichte 347 Privatrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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