Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse bei für nichtig erklärter Ehe : Eine Replik
Als Replik zu Martin Schauer wird festgestellt, dass die Aufteilungsregeln des 31 und 81 ff Ehegesetz für sämtliche Fälle der Nichtigerklärung der Ehe gelten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (39(1984)Nr.11, S.281-289)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.627 Ehescheidung
347.62 Eherecht 347.21 Güterrecht 34(091) Rechtsgeschichte 347 Privatrecht |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.627 Ehescheidung | Dokument Nr. D-013771 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |