Umfang der österr. inländischen Gerichtsbarkeit für Klagen im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
Streitsachen mit Auslandsberührung dürfen im Inland nur entschieden werden, wenn eine solide Binnenbeziehung vorliegt. Mit Ausnahme des 67 JN sind alle in Betracht kommenden Gerichtsstände international. Es gibt Fälle sachlicher internationaler Unzuständigkeit. Bei fehlendem Gerichtsstand verbleiben...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtsvergleichung (24(1983)Nr.4, S.270-299)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
347.98 Gerichte: Zuständigkeit 347.9 Zivilprozessordnung 341 Völkerrecht 341.9 Kollisionsrecht 347.77 Schutzrechte, gewerbliche |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht | Dokument Nr. D-013567 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |