Umfang der österr. inländischen Gerichtsbarkeit für Klagen im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Streitsachen mit Auslandsberührung dürfen im Inland nur entschieden werden, wenn eine solide Binnenbeziehung vorliegt. Mit Ausnahme des 67 JN sind alle in Betracht kommenden Gerichtsstände international. Es gibt Fälle sachlicher internationaler Unzuständigkeit. Bei fehlendem Gerichtsstand verbleiben...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtsvergleichung (24(1983)Nr.4, S.270-299)
VerfasserIn: Seber, Robert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
347.9 Zivilprozessordnung
341 Völkerrecht
341.9 Kollisionsrecht
347.77 Schutzrechte, gewerbliche
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht Dokument Nr. D-013567 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage