Wassergenossenschaften und Wasserverbände als Träger öffentlicher Abgaben : Zugleich ein Beitrag zur Lehre von der juristischen Person des öffentlichen Rechts

Ausgehend von den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes werden die Aufgaben dieser Genossenschaften und Verbände umrissen und diese Tätigkeiten in das System der Staatsfunktionen eingeordnet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Verwaltung (8(1983)Nr.6, S.581-594)
VerfasserIn: Funk, Christian
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.79 Wasserrecht
340.13 Recht, positives
342 Recht, öffentliches
334 Genossenschaften
347.726 Genossenschaftsrecht
342.4 Bundesverfassung
628.1 Wasserversorgung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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